Willkommen auf der „Janne“!

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 13.03.2022

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Mietvertrags, der zwischen dem Mieter und Vermieter über die Miete eines Hausbootes abgeschlossen wird. Mit einer Buchung erkennt der Mieter für sich und die mitreisenden Personen die allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Alle Beschreibungen und Abbildungen sind unverbindlich und können vom Original abweichen.

1. Reservierung und Vertragsabschluss

Grundvoraussetzung für einen gültigen Vertragsabschluss ist, dass der Mieter das 21. Lebensjahr vollendet hat. In dem Absenden der Buchungsanfrage im Internet liegt das Angebot zum Vertragsabschluss des Mieters an den Vermieter vor. Durch die Buchungsbestätigung des Vermieters erfolgt die Annahme dieses Angebots. Durch diese kommt der Vertrag wirksam zustande.
Da der Vermieter nach Vertragsschluss sofort mit seiner Leistungserfüllung aus dem Vertrag beginnen muss, verliert der Mieter, mit dessen ausdrücklicher Zustimmung, bei Vertragsabschluss sein vom Gesetzgeber eingeräumtes 14-tägiges Widerrufsrecht.

2. Zahlungsbedingungen

Eine Anzahlung in Höhe von  40% des Gesamtpreises ist sofort nach Buchungsabschluss fällig. Die Restzahlung ist bis drei Wochen vor Charterbeginn zu leisten. Bei Buchungen, welche weniger als 3 Wochen vor dem Buchungstermin erfolgen, ist der Mietpreis in sofort und in voller Höhe zur Zahlung fällig.
Zahlungen sind an das von dem Vermieter benannte Konto zu leisten. Der Auftragsbestätigung bzw. dem Mietvertrag liegt eine Anzahlungsrechnung mit den jeweiligen Zahlungszielen bei. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Mietpreis bereits enthalten.
Kommt der Mieter seiner Zahlungspflicht nicht pünktlich und vollständig nach, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

3. Stornierungen

Der Mieter ist berechtigt, vor Antritt der Mietzeit ohne Angabe von Gründen durch eine schriftliche Erklärung von dem Mietvertag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts berechnet der Vermieter folgende Stornierungskosten:

Bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 10 bis 8 Wochen vor Beginn der Mietzeit 30% des Mietpreises. Bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung zwischen 7 bis 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit 70% des Mietpreises. Bei Eintreffen der schriftlichen Stornierung unter 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit 100% des Mietpreises.

 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.

Sollte es eine offizielle Reisewarnung für Schleswig-Holstein oder für Lübeck geben, können Sie kostenlos stornieren oder den Reisetermin auf einen anderen Zeitpunkt umbuchen.

4. Unverfügbarkeit

Wenn der Vermieter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist, das Hausboot zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter die bisher gezahlte Summe in voller Höhe zurück.

5. Liegeplatz

Sollte es aufgrund witterungsbedingter, wasserstandsbedingter oder mietvertragsbedingter Umstände notwendig sein, den Liegeplatz des Hausbootes zu verlegen, ist dies kein Grund für eine Beanstandung seitens des Mieters. Der Zugang zum Hausboot kann aufgrund von Wasserstandsschwankungen und Vertauungen von Nachbarbooten erschwert werden. Je nach Windrichtung und Windstärke kann es zu Wellengang und Schaukelbewegungen kommen.

6. Haftung des Vermieters

Das Hausboot hat eine Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Die Sicherheitskaution in Höhe von 200,00 € ist spätestens bei Übergabe des Hausbootes in bar zu leisten.
Kann ein Schaden nicht sofort nach Rückgabe des Hausbootes abgerechnet werden, wird die Kaution bis zur Abrechnung einbehalten. Für Schaden und Verluste an persönlichen Gegenständen von Mieter und Mitreisenden besteht keine Haftung und Versicherung. Wir empfehlen eine private Hausrat- und Reiseversicherung.

7. Haftung des Mieters

Bei Handhabung des Hausbootes wird eine größtmögliche Sorgfalt vorausgesetzt. Der Mieter haftet komplett bei Verlust des Hausbootes und für Schäden an dem Hausboot und dessen Einrichtungen, des Weiteren bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (Alkohol, Drogen, etc.). Der Mieter haftet für Verdienstausfälle bei längerer Unverfügbarkeit des Hausbootes durch verursachte Schäden und bei Haftpflichtansprüchen von Mitreisenden untereinander. Für Mitreisende haftet der Mieter wie für Erfüllungsgehilfen.

8. Übergabe/Rücknahme des Hausbootes

Übergabe und Rücknahme des Hausboots in geräumten Zustand erfolgt zu den auf der Auftragsbestätigung angegebenen Terminen, Uhrzeiten und Orten. Bei der Rückgabe nimmt der Vermieter eine Überprüfung des Hausbootes und seiner Einrichtung vor. Er ist berechtigt, jeden festgestellten Schaden oder Verlust von der Kaution abzuziehen. Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden kann die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden. Wird das Hausboot nicht pünktlich geräumt und zurückgegeben, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem Vermieter durch die Verzögerung entsteht.

9. Haustiere

Haustiere sind nicht gestattet.

10. Beschädigung

Sollte während ihres Aufenthaltes an Bord etwas beschädigt werden, so ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen, damit die Ausstattung einheitlich ersetzt werden kann. Falls ein technisches Problem auftritt, informieren Sie uns bitte umgehend, wir helfen prompt. Die Rufnummer ist dem Übergabeprotokoll zu entnehmen. Verschweigt der Mieter bei Rückgabe Schäden, so kann er auch dann noch regresspflichtig gemacht werden, wenn der Schaden bei der Rückgabe nicht sofort bemerkt wurde oder verschwiegen wurde.

11. Boots- und Hafenordnung

Die Nutzung des Hausbootes, der Hafenanlage und der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Über die gebuchte Anzahl hinaus dürfen keine weiteren Personen an Bord gebracht werden. Alleinlage im Hafen kann nicht garantiert werden. Die Hafenordnung muss beachtet werden. (LINK HAFENORDNUNG)  Sollten sich wider Erwarten Mängel am Mietobjekt zeigen, die die Nutzung des Hausbootes beeinträchtigen, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Das Abstellen von Autos ist nur an den ausgewiesenen Parkplätzen erlaubt. Rauchen im Hausboot und offenes Feuer an Bord ist verboten, unser Bordgrill bzw. ein mitgebrachter Gasgrill darf gerne benutzt werden. Das Umdekorieren des Hausbootes ist nicht gestattet. Das Frischwasser ist kein Trinkwasser. Bei hohen Minusgraden kann es zu Einschränkungen in der Wasserver- und entsorgung kommen. Mit boots- und hafenüblichen Aktivitäten und Geräuschen ist zu rechnen, diese stellen keine Beeinträchtigung da.

12. Gerichtsstand und Gültigkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Geschäftssitz bzw. das zuständige Amtsgericht des Vermieters (Trave-Hausboot GbR). Es gilt allein deutsches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Werden Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutsche gesetzliche Bestimmungen ganz oder teilweise eingeschränkt oder aufgehoben, behalten die übrigen Teile ihre Gültigkeit.

Hausboot „Janne“, Marina am Stau, Am Stau 3, 23568 Lübeck

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmst du dem zu.

Datenschutzerklärung